Praxisinhaber mit Bauerfahrung empfehlen, die Bauherrenhaftpflicht mindestens 2 Wochen vor Baubeginn abzuschließen und die Deckungssumme auf mindestens 5 Mio. € pauschal festzulegen. Der häufigste Fehler: Die Versicherung erst nach Baubeginn abzuschließen und damit den Versicherungsschutz für die Baustelleneinrichtung zu versäumen.
Hintergrund
Praxistipps: Die Bauherrenhaftpflicht auf die gesamte Bauzeit (inkl. Verzögerungen) auslegen. Alle Baumaßnahmen dem Versicherer melden – auch nachträgliche Erweiterungen. Die Versicherungsbestätigung den ausführenden Firmen vorlegen. Parallel eine Bauleistungsversicherung prüfen, die Schäden am Bauwerk selbst (z. B. durch Sturm oder Vandalismus) abdeckt. Die Kosten als Baunebenkosten steuerlich geltend machen.
Wann gilt das nicht?
Bei Kleinreparaturen und reinen Malerarbeiten ist eine Bauherrenhaftpflicht in der Regel nicht nötig. Sobald Handwerker mit Maschinen oder Gerüsten arbeiten, sollte jedoch eine Police bestehen.
Ärzteversichert berät Ärzte bei Bauvorhaben umfassend zu Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und Praxisausfallversicherung.
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