Die Bauherrenhaftpflicht schützt Ärzte als Bauherren vor existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen Dritter auf der Baustelle und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die Kosten von 200–800 € pro Bauvorhaben sind angesichts des Haftungsrisikos sehr gering.

Hintergrund

Vorteile: Schutz vor Haftungsansprüchen bei Personenschäden auf der Baustelle (z. B. Passanten, Nachbarn). Deckung auch bei Schäden durch Subunternehmer. Geringe Prämie im Verhältnis zur Bausumme. Steuerlich als Baunebenkosten absetzbar. Nachweis der Versicherung gegenüber Behörden und Kreditgebern.

Nachteile: Zusätzliche Kosten zum Baubudget. Keine Deckung für Schäden am eigenen Bauwerk (dafür: Bauleistungsversicherung). Befristete Laufzeit, die bei Bauverzögerungen verlängert werden muss. Einige Tarife schließen Umweltschäden aus.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich als Mieter eine Praxis beziehen und keine baulichen Veränderungen vornehmen, benötigen keine Bauherrenhaftpflicht. Die Betriebshaftpflicht deckt den laufenden Praxisbetrieb ab.

Ärzteversichert berät Ärzte zu allen Versicherungen rund um den Praxisbau – von der Bauherrenhaftpflicht bis zur Gebäudeversicherung.

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