Die Schmerzensgeldbeträge bei ärztlichen Behandlungsfehlern steigen 2026 weiter an, und neue Urteile erweitern die Haftung für Organisationsfehler in der Praxis. Ärzte sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung auf ausreichende Deckungssummen prüfen.
Hintergrund
Die Zahl der Behandlungsfehlervorwürfe liegt jährlich bei ca. 14.000 (MDK-Statistik), wobei rund 25 % bestätigt werden. 2026 nehmen Organisationsfehler (z. B. fehlerhafte Delegation, mangelnde Übergabe, unzureichende Geräteprüfung) als eigenständiger Haftungsgrund zu. Die Deckungssummen der Berufshaftpflicht sollten bei mindestens 5 Mio. € für Allgemeinmediziner und 10 Mio. € für operative Fachrichtungen liegen. Bei Unterversicherung haftet der Arzt mit dem Privatvermögen für den übersteigenden Betrag.
Wann gilt das nicht?
Schicksalhafte Komplikationen, über die korrekt aufgeklärt wurde und die trotz leitliniengerechter Behandlung eintreten, begründen keine Haftung. Die sorgfältige Dokumentation ist hierbei entscheidend.
Ärzteversichert prüft bestehende Berufshaftpflichtverträge auf ausreichende Deckungssummen und empfiehlt bei Bedarf Anpassungen.
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