Erfahrene Ärzte empfehlen bei einem Behandlungsfehlervorwurf drei Sofortmaßnahmen: den Haftpflichtversicherer unverzüglich informieren, kein Schuldeingeständnis gegenüber dem Patienten abgeben und die Behandlungsdokumentation sichern. Eine leitliniengerechte Dokumentation ist die beste Prävention.

Hintergrund

Praxistipps: Jede Behandlungsentscheidung zeitnah dokumentieren und bei Abweichung von Leitlinien die Begründung festhalten. Bei Komplikationen ein offenes Gespräch mit dem Patienten führen (Fehlerkultur), aber keine haftungsrechtlichen Aussagen treffen. Die Ärztekammer-Schlichtungsstelle als Alternative zum Gerichtsprozess nutzen – über 80 % der Fälle werden außergerichtlich gelöst. Regelmäßige M&M-Konferenzen (Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen) im Team durchführen, um aus Fehlern systematisch zu lernen.

Wann gilt das nicht?

Bei offensichtlichen Bagatellereignissen ohne Patientenschaden (z. B. vergessener Verband) ist keine Meldung an den Versicherer nötig. Die Dokumentation des Ereignisses im Fehlermanagement sollte dennoch erfolgen.

Ärzteversichert stellt sicher, dass die Berufshaftpflicht im Ernstfall greift und begleitet Ärzte bei der Schadensmeldung.

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