Ein schriftlicher Behandlungsvertrag schafft Transparenz über Leistungsumfang, Kosten und Pflichten beider Seiten und ist im Streitfall die wichtigste Rechtsgrundlage. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist der am häufigsten genannte Nachteil.
Hintergrund
Vorteile: Klare Dokumentation der vereinbarten Leistungen und Kosten. Rechtssicherheit bei Honorarstreitigkeiten. Nachweis der Aufklärung und Einwilligung. Pflichterfüllung nach §630a BGB. Professionelle Außenwirkung gegenüber dem Patienten.
Nachteile: Zeitaufwand für die Vertragsaufnahme (2–5 Minuten pro Patient). Kosten für Vertragsvorlagen und digitale Systeme. Bei Formfehlern kann der Vertrag anfechtbar sein. Patienten empfinden schriftliche Verträge teilweise als bürokratisch.
Wann gilt das nicht?
Im reinen GKV-Bereich ist der Behandlungsvertrag konkludent – ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Bei IGeL-Leistungen und Privatbehandlungen bleibt die Schriftform jedoch dringend empfohlen.
Ärzteversichert sichert Ärzte mit einer Berufshaftpflicht ab, die auch Vertrags- und Honorarstreitigkeiten abdeckt.
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