Ab 2026 werden die EBM-Ziffern für belegärztliche Leistungen angepasst, mit einer höheren Vergütung für ambulante Operationen im Belegkrankenhaus und verbesserten Nachsorgepauschalen. Belegärzte sollten ihre Abrechnungssoftware und Ziffernkataloge aktualisieren.
Hintergrund
Die belegärztliche Abrechnung erfolgt über den EBM mit eigenen Ziffern für stationäre Belegpatienten und einem separaten Budget der KV. Belegärzte rechnen parallel die ärztlichen Leistungen über die KV ab, während das Krankenhaus die Pflegeleistungen über DRGs abrechnet. 2026 werden insbesondere die Zuschläge für Wochenend- und Nachtaufnahmen erhöht. Die durchschnittliche belegärztliche Zusatzvergütung liegt bei 2.000–5.000 € monatlich je nach Fachrichtung und Fallzahl.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich ambulant arbeiten und keine Belegbetten betreiben, sind von den Änderungen nicht betroffen. Auch Honorarärzte im Krankenhaus rechnen nicht über das belegärztliche System ab.
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