Erfahrene Belegärzte empfehlen, alle belegärztlichen Leistungen unmittelbar nach Erbringung zu dokumentieren und die KV-Abrechnungsinformation quartalsweise auf korrekte Zuordnung und Vergütung zu prüfen. Der häufigste Fehler: Zuschläge für Wochenend- und Nachtaufnahmen nicht abzurechnen.

Hintergrund

Praxistipps: Einen separaten Abrechnungsworkflow für belegärztliche Leistungen einrichten und vom ambulanten Praxisbetrieb trennen. Die Praxissoftware auf korrekte EBM-Belegarztziffern konfigurieren. Den Belegarztvertrag mit dem Krankenhaus regelmäßig auf Aktualität prüfen – insbesondere die Bereitschaftsregelungen und die Kostenverteilung für Materialien. Eine Abrechnungsberatung durch die KV in Anspruch nehmen, die für Belegärzte kostenlos angeboten wird.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die nur gelegentlich konsiliarisch im Krankenhaus tätig sind (ohne Belegarztvertrag), rechnen nach GOÄ direkt mit dem Krankenhaus ab – die belegärztlichen EBM-Regeln gelten hier nicht.

Ärzteversichert unterstützt Belegärzte bei der passenden Versicherungskombination für die Doppeltätigkeit in Praxis und Klinik.

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