Die belegärztliche Tätigkeit ermöglicht niedergelassenen Ärzten Zusatzeinkommen von 2.000–5.000 € monatlich und den Zugang zu stationären Behandlungsmöglichkeiten, erfordert aber einen separaten Abrechnungsworkflow und erhöhten Bereitschaftsdienst.

Hintergrund

Vorteile: Zusätzliche Einnahmequelle neben der ambulanten Praxis. Möglichkeit zur stationären Patientenversorgung ohne eigenes Krankenhaus. Erweitertes Leistungsspektrum (Operationen, stationäre Nachsorge). Höhere Patientenbindung durch Komplett-Versorgung.

Nachteile: Doppelte Abrechnungssystematik (EBM ambulant + EBM belegärztlich). Bereitschaftsdienstverpflichtung im Krankenhaus. Zusätzliche Haftpflichtrisiken für stationäre Leistungen. Koordinationsaufwand zwischen Praxis und Klinik. Die belegärztliche Vergütung liegt oft unter dem GOÄ-Niveau für vergleichbare Leistungen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in rein konservativen Fachrichtungen ohne operative Tätigkeit profitieren kaum von der Belegarzttätigkeit. Auch in Regionen ohne Belegkrankenhäuser ist das Modell nicht umsetzbar.

Ärzteversichert berät Belegärzte zur optimalen Berufshaftpflichtversicherung, die beide Tätigkeitsbereiche (Praxis und Klinik) lückenlos abdeckt.

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