Ab 2026 werden Belegarztverträge durch aktualisierte KBV-Musterverträge standardisiert, die insbesondere die Bereitschaftsdienstpflichten, die Haftungsabgrenzung zwischen Arzt und Krankenhaus und die Materialkostenregelung klarer definieren.

Hintergrund

Der Belegarztvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem Arzt und Krankenhaus. Kernpunkte: Bettenkontingent, Bereitschaftsdienstzeiten, Nutzung der Klinikinfrastruktur, Materialkostenverteilung und Haftungsabgrenzung. 2026 werden insbesondere die Zuständigkeiten bei Komplikationen klarer geregelt: Wer haftet bei einem Pflegefehler auf der Belegstation, wer bei einem ärztlichen Fehler? Der Belegarztvertrag muss mit der KV abgestimmt sein und wird bei der Zulassung hinterlegt.

Wann gilt das nicht?

Honorarärztliche Einsätze im Krankenhaus basieren auf einem separaten Dienst- oder Werkvertrag – nicht auf einem Belegarztvertrag. Die Abrechnungs- und Haftungsregeln unterscheiden sich grundlegend.

Ärzteversichert prüft Belegarztverträge auf Haftungslücken und empfiehlt eine angepasste Berufshaftpflichtversicherung.

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