Ein Belegarztvertrag erweitert das ärztliche Leistungsspektrum um stationäre Behandlungen und sichert Zusatzeinkommen von 2.000–5.000 € monatlich, bindet den Arzt aber an regelmäßige Bereitschaftsdienste und erhöht die Haftungsrisiken.
Hintergrund
Vorteile: Zugang zu stationärer Infrastruktur (OP, Intensivstation, Pflege). Erweitertes Behandlungsspektrum für Patienten. Zusatzeinkommen durch belegärztliche Vergütung. Höhere Patientenbindung durch Komplett-Versorgung. Eigene Bettenkapazität ohne Investition in ein eigenes Krankenhaus.
Nachteile: Bereitschaftsdienstverpflichtung (oft auch nachts und am Wochenende). Erhöhte Haftungsrisiken durch stationäre Behandlungen. Doppelter Verwaltungsaufwand. Abhängigkeit vom Krankenhaus bei Bettenverfügbarkeit und Infrastruktur. Potenzielle Konflikte mit der Klinikverwaltung.
Wann gilt das nicht?
Rein konservativ tätige Ärzte ohne operative Eingriffe profitieren kaum vom Belegarztmodell. Auch in Regionen ohne kooperationsbereite Krankenhäuser ist das Modell nicht umsetzbar.
Ärzteversichert berät Belegärzte zur lückenlosen Berufshaftpflichtversicherung für die Doppeltätigkeit in Praxis und Klinik.
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