Ab 2026 gelten erweiterte Dokumentationspflichten für die Versicherungsberatung nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD): Berater müssen Bedarfsanalyse, Produktempfehlung und Kosten transparent und nachvollziehbar dokumentieren. Ärzte als Kunden profitieren von verbesserter Beratungsqualität.
Hintergrund
Die IDD verpflichtet Versicherungsmakler und -berater, jeden Beratungsprozess umfassend zu protokollieren: Kundenwünsche, Bedarfsanalyse, geprüfte Alternativen und die Begründung der Produktempfehlung. Für Ärzte als Versicherungskunden ist das relevant, weil sie nachprüfen können, ob die Beratung ihrem individuellen Bedarf entspricht. Bei Fehlberatung (z. B. unzureichende BU-Deckung trotz bekanntem Risikoprofil) besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater. Die Dokumentation muss dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei Online-Abschlüssen ohne persönliche Beratung gelten vereinfachte Informationspflichten. Die volle Beratungsdokumentation ist nur bei aktiver Beratung Pflicht.
Ärzteversichert dokumentiert jede Beratung IDD-konform und stellt Ärzten alle Unterlagen transparent zur Verfügung.
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