Ab 2026 erhöhen mehrere Kassenärztliche Vereinigungen die Vergütung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst deutlich, mit neuen Zuschlägen für Nachtdienste (22–7 Uhr) und Wochenenddienste. Die Grundvergütung steigt auf 50–80 € pro Dienststunde je nach KV-Region.
Hintergrund
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist eine Pflichtaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und wird auf die Vertragsärzte umgelegt. Die Vergütung erfolgt über EBM-Notfallpauschalen und regionale KV-Zuschläge. 2026 werden insbesondere die Pauschalen für Hausbesuche im Bereitschaftsdienst und die Teleberatungsziffern aufgewertet. Für Vertragsärzte besteht grundsätzlich eine Teilnahmepflicht am Bereitschaftsdienst, wobei Befreiungsmöglichkeiten (z. B. ab 62 Jahren oder bei Schwerbehinderung) bestehen.
Wann gilt das nicht?
Krankenhausärzte sind vom KV-Bereitschaftsdienst nicht betroffen – sie leisten ihren Dienst innerhalb des klinischen Dienstplans. Auch Ärzte mit reiner Privatpraxis ohne KV-Zulassung sind befreit.
Ärzteversichert informiert Vertragsärzte über versicherungsrechtliche Aspekte des Bereitschaftsdienstes und empfiehlt eine passende Unfallversicherung.
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