Erfahrene Vertragsärzte optimieren die Bereitschaftsdienst-Vergütung durch konsequente Nutzung aller EBM-Abrechnungsziffern und die Organisation von Dienstpool-Modellen mit Kollegen. Häufiger Fehler: Die Notfallpauschalen nicht vollständig abzurechnen oder Hausbesuche ohne Zuschlag zu dokumentieren.

Hintergrund

Praxistipps: Alle relevanten EBM-Ziffern für den Bereitschaftsdienst kennen – Notfallpauschale, Wegegeld, Zuschläge für Nacht und Wochenende. Einen Dienstpool mit benachbarten Praxen organisieren, um die Dienstbelastung auf mehrere Schultern zu verteilen. Die KV-Befreiungsmöglichkeiten prüfen: Ab 62 Jahren oder bei nachgewiesener Schwerbehinderung ist eine Befreiung möglich. Alternativ einen Vertreter für den Bereitschaftsdienst benennen – die Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in KV-Bereitschaftsdienstpraxen (zentrale Anlaufstellen) werden in der Regel nach festen Stundensätzen vergütet – die EBM-Abrechnung erfolgt dort zentral.

Ärzteversichert berät Vertragsärzte zur Unfallversicherung im Bereitschaftsdienst und zur steuerlichen Behandlung der Dienstvergütung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →