Erfahrene Vertragsärzte optimieren die Bereitschaftsdienst-Vergütung durch konsequente Nutzung aller EBM-Abrechnungsziffern und die Organisation von Dienstpool-Modellen mit Kollegen. Häufiger Fehler: Die Notfallpauschalen nicht vollständig abzurechnen oder Hausbesuche ohne Zuschlag zu dokumentieren.
Hintergrund
Praxistipps: Alle relevanten EBM-Ziffern für den Bereitschaftsdienst kennen – Notfallpauschale, Wegegeld, Zuschläge für Nacht und Wochenende. Einen Dienstpool mit benachbarten Praxen organisieren, um die Dienstbelastung auf mehrere Schultern zu verteilen. Die KV-Befreiungsmöglichkeiten prüfen: Ab 62 Jahren oder bei nachgewiesener Schwerbehinderung ist eine Befreiung möglich. Alternativ einen Vertreter für den Bereitschaftsdienst benennen – die Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in KV-Bereitschaftsdienstpraxen (zentrale Anlaufstellen) werden in der Regel nach festen Stundensätzen vergütet – die EBM-Abrechnung erfolgt dort zentral.
Ärzteversichert berät Vertragsärzte zur Unfallversicherung im Bereitschaftsdienst und zur steuerlichen Behandlung der Dienstvergütung.
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