Erfahrene BAG-Partner empfehlen, den Gesellschaftsvertrag von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt erstellen zu lassen und drei Kernpunkte präzise zu regeln: die Gewinnverteilung, die Austrittsregelung und die Haftungsabgrenzung zwischen den Partnern.
Hintergrund
Praxistipps: Die Gewinnverteilung nach dem Verursacherprinzip gestalten – wer mehr Umsatz generiert, erhält einen höheren Anteil. Alternativ ein Mischmodell aus Grundgehalt und leistungsbezogener Komponente vereinbaren. Die Austrittsregelung mit klaren Bewertungsrichtlinien für den Praxisanteil festlegen und eine Wettbewerbsklausel (Radius, Dauer) aufnehmen. Vor der BAG-Gründung eine Probekooperation von 6–12 Monaten durchführen, um die Zusammenarbeit zu testen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr unterschiedlichen Praxisphilosophien oder Arbeitszeiten sollten eher eine Praxisgemeinschaft (nur Kostenteilung) in Betracht ziehen, um Konflikte bei der Gewinnverteilung zu vermeiden.
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