Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bietet erhebliche Kostenvorteile durch gemeinsame Nutzung von Personal und Infrastruktur, erleichterte Vertretungsregelungen und höhere KV-Budgets, erfordert aber Kompromissbereitschaft und einen rechtssicher gestalteten Gesellschaftsvertrag.
Hintergrund
Vorteile: Geteilte Fixkosten (Miete, Personal, Geräte) reduzieren die Betriebsausgaben um 15–25 %. Höheres KV-Budget durch Addition der Abrechnungsgenehmigungen. Einfachere Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Breiteres Leistungsspektrum durch fachübergreifende Kooperation. Attraktivität für MFA-Bewerber durch Teamstruktur. Synergie bei der Patientenakquise.
Nachteile: Gesamtschuldnerische Haftung in der GbR. Eingeschränkte unternehmerische Freiheit. Konflikte bei unterschiedlicher Leistungsbereitschaft. Komplexe Austrittsregelungen. Steuerliche Abgrenzungsfragen bei der Gewinnverteilung.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit stark abweichenden Behandlungsphilosophien, Arbeitszeiten oder Umsatzerwartungen sind in einer Einzelpraxis oder Praxisgemeinschaft besser aufgehoben.
Ärzteversichert berät BAG-Partner zu Gesellschafterhaftpflicht, gemeinsamer Praxisversicherung und individueller Absicherung.
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