Ab 2026 werden berufsgerichtliche Verfahren gegen Ärzte durch digitale Akteneinsicht, elektronische Verfahrensführung und verkürzte Verfahrensdauern modernisiert. Die Sanktionsmöglichkeiten der Berufsgerichte bleiben unverändert, die Verfahrenseffizienz steigt jedoch.
Hintergrund
Das Berufsgericht für Ärzte ist die berufsrechtliche Gerichtsbarkeit der Ärztekammern und ahndet Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung. Die Sanktionen reichen von einer Verwarnung über Geldstrafen (bis 50.000 €) bis zum Widerruf der Kammermitgliedschaft. Typische Verfahrensgründe: Verstöße gegen die Schweigepflicht, das Werbeverbot, die Fortbildungspflicht oder die ärztliche Sorgfaltspflicht. Die Verfahrensdauer beträgt bislang oft 12–24 Monate und soll 2026 auf 6–12 Monate verkürzt werden.
Wann gilt das nicht?
Strafrechtliche Vergehen werden von den ordentlichen Gerichten verhandelt – das Berufsgericht kann aber parallel berufsrechtliche Sanktionen verhängen. Beide Verfahren sind unabhängig voneinander.
Ärzteversichert empfiehlt allen Ärzten eine Berufsrechtsschutzversicherung, die Anwalts- und Verfahrenskosten bei berufsgerichtlichen Verfahren übernimmt.
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