Ärzte, die ein berufsgerichtliches Verfahren erlebt haben, raten übereinstimmend: Sofort einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt einschalten, die Berufsrechtsschutzversicherung informieren und kooperativ, aber strategisch mit der Ärztekammer kommunizieren.

Hintergrund

Praxistipps: Bei einer Anzeige oder Beschwerde bei der Ärztekammer zunächst Akteneinsicht durch den Anwalt beantragen, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird. In vielen Fällen kann das Verfahren durch eine sachliche Stellungnahme und ggf. eine freiwillige Fortbildung (bei Fortbildungspflichtverstößen) abgewendet werden. Die Kosten eines Fachanwalts (150–300 € pro Stunde) werden von der Berufsrechtsschutzversicherung übernommen. Wichtig: Auch eine Verwarnung wird in der Kammerakte vermerkt – ein rechtzeitiger Einspruch ist daher ratsam.

Wann gilt das nicht?

Bei offensichtlichen Bagatellen (z. B. einmalige verspätete Fortbildungsmeldung) endet das Verfahren meist mit einer formlosen Ermahnung ohne berufsgerichtliches Verfahren.

Ärzteversichert vermittelt Berufsrechtsschutzversicherungen, die von der ersten Kammermitteilung bis zum Berufsgericht schützen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →