Das ärztliche Berufsgericht sichert die Einhaltung der Berufsordnung und den Patientenschutz durch die Ahndung von Berufsrechtsverstößen, belastet betroffene Ärzte aber mit Verfahrenskosten, Zeitaufwand und erheblichen Reputationsrisiken.

Hintergrund

Vorteile (aus Systemsicht): Selbstregulierung der Ärzteschaft durch eigene Gerichtsbarkeit. Schutz der Patienten vor berufsrechtlichen Verstößen. Aufrechterhaltung hoher Standards in der ärztlichen Berufsausübung. Sanktionsmöglichkeiten unterhalb der Strafgerichtsbarkeit.

Nachteile (aus Arztsicht): Verfahrenskosten von 2.000–10.000 € (Anwalt, Gerichtsgebühren). Psychische Belastung und Reputationsrisiko. Eintrag in der Kammerakte auch bei geringfügigen Sanktionen. Verfahrensdauer von 6–24 Monaten. Eingeschränkte Öffentlichkeitskontrolle, da Berufsgerichtsverfahren nicht-öffentlich stattfinden.

Wann gilt das nicht?

Strafrechtlich relevante Vergehen werden von den ordentlichen Gerichten verhandelt. Das Berufsgericht ist keine Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient.

Ärzteversichert schützt Ärzte mit einer Berufsrechtsschutzversicherung vor den finanziellen Folgen berufsgerichtlicher Verfahren.

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