Ab 2026 empfehlen Fachverbände und Ärztekammern Mindestdeckungssummen von 5 Mio. € für konservativ tätige Ärzte und 10 Mio. € für operative Fachrichtungen, da die Schadensersatzforderungen bei Behandlungsfehlern kontinuierlich steigen. Ärzte mit älteren Verträgen sollten ihre Deckungssummen überprüfen.
Hintergrund
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Arzt – sie schützt vor Schadensersatzforderungen bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und Organisationsfehlern. 2026 differenzieren Versicherer stärker nach Fachrichtung und Tätigkeitsprofil: Chirurgen, Gynäkologen und Anästhesisten zahlen höhere Prämien als Allgemeinmediziner oder Psychiater. Neue Tarife inkludieren zunehmend Cyber-Risiken und Telemedizin-Deckung. Die Jahresprämien liegen bei 300–3.000 € je nach Fachrichtung und Deckungsumfang.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Klinikärzte sind über die Klinik-Haftpflicht grundsätzlich versichert. Eine eigene Berufshaftpflicht mit Nachhaftungsschutz bleibt dennoch dringend empfohlen, insbesondere für Nebentätigkeiten.
Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichttarife aller relevanten Versicherer und empfiehlt die optimale Deckung für jede Fachrichtung.
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