Erfahrene Ärzte empfehlen bei der Berufshaftpflichtversicherung drei Qualitätsmerkmale: eine Deckungssumme ab 5 Mio. € pro Schadensfall, den Verzicht auf abstrakte Verweisung bei integrierter BU-Komponente und mindestens 5 Jahre Nachhaftungsschutz nach Vertragsende.
Hintergrund
Praxistipps: Den Versicherungsvertrag auf Ausschlüsse prüfen – häufig nicht gedeckt sind ästhetische Eingriffe, Off-Label-Use und Gutachtertätigkeit. Bei Tätigkeitserweiterungen (z. B. neue Fachrichtung, Nebentätigkeit) den Versicherer sofort informieren, um Deckungslücken zu vermeiden. Die Nachhaftung (Tail-Coverage) ist besonders bei Arbeitgeberwechsel oder Ruhestandseintritt wichtig, da Haftungsansprüche oft erst Jahre nach der Behandlung erhoben werden. Jährliche Vertragsüberprüfung auf Prämie und Deckungsumfang.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich beratend oder gutachterlich tätig sind, haben ein geringeres Haftungsrisiko. Dennoch ist eine Berufshaftpflicht auch für diese Tätigkeiten empfehlenswert.
Ärzteversichert analysiert bestehende Berufshaftpflichtverträge kostenlos und empfiehlt bei Bedarf bessere Tarife ohne Deckungslücken.
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