Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte die wichtigste Absicherung gegen Schadensersatzforderungen aus ärztlicher Tätigkeit – sie übernimmt Behandlungsfehler-Ansprüche, Vermögensschäden und die Kosten der Rechtsverteidigung. Der größte Vorteil liegt im existenzsichernden Schutz: Bereits ein einziger Behandlungsfehler kann zu Forderungen im sechsstelligen Bereich führen.
Hintergrund
Zu den zentralen Vorteilen zählen die Übernahme berechtigter Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz) sowie die Absicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssummen liegen üblicherweise zwischen 3 und 15 Millionen Euro. Ein Nachteil sind die teils erheblichen Prämienunterschiede je nach Fachrichtung: Chirurgen und Gynäkologen zahlen deutlich mehr als Allgemeinmediziner. Zudem greifen Ausschlussklauseln bei vorsätzlichem Handeln oder Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation.
Wann gilt das nicht?
Im Angestelltenverhältnis haftet zunächst der Arbeitgeber, sodass die Klinik-Haftpflicht greift. Eine eigene Police wird jedoch bei Nebentätigkeiten, Notdiensten oder der Niederlassung zwingend erforderlich. Bei reiner Gutachtertätigkeit gelten häufig gesonderte Tarife.
Ärzteversichert vergleicht die Berufshaftpflicht-Tarife aller relevanten Anbieter und berücksichtigt dabei fachrichtungsspezifische Risiken, damit Ärzte den passenden Schutz zum besten Preis erhalten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →