Die Muster-Berufsordnung für Ärzte wird 2026 in mehreren Landesärztekammern aktualisiert – die wichtigsten Änderungen betreffen die Telemedizin-Regelungen, die Lockerung des ärztlichen Werbeverbots und neue Vorgaben für Kooperationsformen. Diese Neuerungen haben direkte Auswirkungen auf Praxisorganisation und Versicherungsbedarf.

Hintergrund

Der Deutsche Ärztetag hat bereits 2024 weitreichende Änderungen der Muster-Berufsordnung beschlossen, die sukzessive in Landesrecht umgesetzt werden. Telemedizinische Behandlungen dürfen 2026 auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt erfolgen, sofern die Behandlungsqualität gewährleistet ist. Die Informationspflichten bei Online-Präsenzen wurden konkretisiert: Ärzte dürfen sachlich über Leistungen informieren, ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Zudem wurden die Regeln für fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften angepasst.

Wann gilt das nicht?

Die Umsetzung erfolgt auf Ebene der Landesärztekammern und variiert zeitlich. Nicht alle Bundesländer übernehmen die Muster-Berufsordnung vollständig – prüfen Sie die konkreten Regelungen Ihrer zuständigen Kammer. Für bestimmte Fachrichtungen mit erhöhtem Haftungsrisiko können zusätzliche Sonderregelungen gelten.

Ärzteversichert informiert Ärzte über berufsrechtliche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, damit die bestehende Absicherung stets den aktuellen Anforderungen entspricht.

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