Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte erfährt 2026 wesentliche Tarifänderungen – mehrere Versicherer passen ihre Bedingungen bei psychischen Erkrankungen an, erweitern die Nachversicherungsgarantien und bieten neue Klauseln für Teilzeit-BU. Bestehende Verträge sollten auf Aktualität geprüft werden.

Hintergrund

Die wichtigsten Änderungen 2026 betreffen drei Bereiche: Erstens reagieren Versicherer auf die steigende Zahl psychischer BU-Fälle bei Ärzten mit angepassten Risikoklassen und teils neuen Ausschlusskriterien bei vorbestehenden psychischen Diagnosen. Zweitens wurden Nachversicherungsoptionen bei mehreren Anbietern auf bis zu 4.000 € monatliche Zusatzrente erhöht. Drittens bieten einige Tarife erstmals eine echte Teilzeit-BU-Klausel, die bei Reduktion der Arbeitszeit auf unter 50 % greift – besonders relevant für Ärzte mit Familienpflichten. Zudem werden die Gesundheitsfragen bei einigen Anbietern von zehn auf fünf Jahre Abfragezeitraum verkürzt.

Wann gilt das nicht?

Bestehende Verträge sind von den Änderungen nicht automatisch betroffen – eine Anpassung erfordert in der Regel einen Vertragsänderungsantrag. Ärzte mit laufenden BU-Renten bleiben von den Neuerungen unberührt.

Ärzteversichert prüft bestehende BU-Verträge von Ärzten auf Aktualität und identifiziert, ob ein Wechsel oder eine Nachversicherung unter den neuen Bedingungen sinnvoll ist.

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