Erfahrene Ärzte empfehlen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem drei Punkte: den Verzicht auf abstrakte Verweisung, eine BU-Rente von mindestens 60 % des Nettoeinkommens und den frühestmöglichen Abschluss. Wer diese Grundregeln beachtet, ist im Leistungsfall umfassend geschützt.
Hintergrund
Aus der Praxis berichten Kollegen regelmäßig von folgenden Erfahrungen: Die abstrakte Verweisung ist der häufigste Grund für abgelehnte Leistungsanträge – ohne Ausschluss dieser Klausel kann der Versicherer auf eine andere Tätigkeit verweisen. Fachärzte sollten zudem prüfen, ob ihr Tarif die konkrete Facharzttätigkeit absichert, nicht nur die allgemeinärztliche. Die empfohlene Rentenhöhe liegt bei 3.000–5.000 € für niedergelassene Ärzte, um laufende Praxiskosten und den Lebensunterhalt abzudecken. Ein häufiger Fehler: die Dynamik dauerhaft ablehnen, sodass die BU-Rente real an Wert verliert.
Wann gilt das nicht?
Ärzte im Versorgungswerk haben Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks – diese reicht jedoch in der Regel nicht aus. Zudem gelten dort strengere Maßstäbe: Erst ab vollständiger Berufsunfähigkeit wird geleistet, während private BU-Tarife ab 50 % Einschränkung zahlen.
Ärzteversichert analysiert bestehende BU-Verträge und die Versorgungswerkleistungen, um die tatsächliche Absicherungslücke für Ärzte transparent darzustellen.
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