Die Verfahren rund um ärztliche Berufsverbote und Approbationsentzüge werden 2026 durch ein bundesweites digitales Melderegister und verkürzte Bearbeitungsfristen bei den Approbationsbehörden beschleunigt. Ziel ist ein schnellerer Informationsaustausch zwischen Ärztekammern, Staatsanwaltschaften und Approbationsbehörden.

Hintergrund

Bisher konnten Ärzte, deren Approbation in einem Bundesland ruhte, in einem anderen Bundesland unter Umständen weiter praktizieren, weil der Informationsfluss zwischen den Behörden lückenhaft war. Das neue digitale Melderegister soll dies verhindern. Zusätzlich werden die Heilberufsgesetze mehrerer Bundesländer angepasst, um die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Ärztekammern zu verbessern. Die Meldepflichten bei Verurteilungen und laufenden Ermittlungsverfahren werden konkretisiert. Für Ärzte bedeutet dies eine erhöhte Transparenz, aber auch eine strengere Überwachung.

Wann gilt das nicht?

Die Neuerungen betreffen primär das Verwaltungsverfahren. Die materiellen Voraussetzungen für einen Approbationsentzug nach §5 BÄO bleiben unverändert. Ärzte, die keine berufsrechtlichen Auffälligkeiten aufweisen, sind von den Änderungen nicht direkt betroffen.

Ärzteversichert rät Ärzten, die berufliche Rechtsschutzversicherung auf die Abdeckung berufsrechtlicher und approbationsrechtlicher Verfahren zu prüfen – die neuen Verfahrenswege machen eine frühzeitige anwaltliche Beratung noch wichtiger.

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