Die aktualisierte QM-Richtlinie des G-BA verpflichtet Arztpraxen ab 2026 zu einem systematischen und nachweisbaren Beschwerdemanagement als Teil des Qualitätsmanagements. Digitale Beschwerdetools und standardisierte Rückmeldeprozesse werden damit für niedergelassene Ärzte zur Pflicht.
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement konkretisiert. Arztpraxen müssen künftig nachweisen, dass Patientenbeschwerden systematisch erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ein formloser Briefkasten reicht nicht mehr aus – gefordert wird ein strukturierter Prozess mit definierten Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen. Digitale Beschwerdemanagementsysteme, die in die Praxissoftware integriert werden, gewinnen an Bedeutung. Die Dokumentation des Beschwerdemanagements kann bei KV-Prüfungen eingefordert werden.
Wann gilt das nicht?
Reine Privatpraxen ohne KV-Zulassung sind von den G-BA-Richtlinien nicht direkt betroffen, sollten aber aus haftungsrechtlichen Gründen ein eigenes Beschwerdemanagement etablieren. Für MVZ gelten ergänzende organisatorische Anforderungen.
Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Frage, wie sich ein professionelles Beschwerdemanagement auch auf den Berufshaftpflicht-Schutz positiv auswirken kann – dokumentierte Prozesse stärken die Rechtsposition im Streitfall.
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