Ein strukturiertes Beschwerdemanagement senkt nach Erfahrung vieler Praxisinhaber das Haftungsrisiko deutlich und verhindert Eskalationen bis hin zu Ärztekammer-Beschwerden oder Klagen. Entscheidend ist, dass Patienten eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Rückmeldung erhalten und zeitnah eine sachliche Antwort bekommen.
Hintergrund
Erfahrene Praxisinhaber setzen auf drei bewährte Maßnahmen: Erstens ein anonymes Feedbackformular (digital oder auf Papier) im Wartebereich, das monatlich ausgewertet wird. Zweitens eine klare interne Zuständigkeit – eine Mitarbeiterin als Beschwerdebeauftragte, die Rückmeldungen kategorisiert und an den Praxisinhaber weiterleitet. Drittens ein definierter Antwortprozess: Beschwerden sollten innerhalb von fünf Werktagen beantwortet werden. Aus der Praxis wird berichtet, dass allein die Sichtbarkeit eines Beschwerdemechanismus die Patientenzufriedenheit steigert und die Zahl der Google-Bewertungen mit Negativinhalt reduziert.
Wann gilt das nicht?
Beschwerden, die auf Behandlungsfehler hindeuten, dürfen nicht wie reguläre Unzufriedenheit behandelt werden. Hier ist sofort die Berufshaftpflichtversicherung zu informieren und gegebenenfalls anwaltlicher Rat einzuholen.
Ärzteversichert berät Ärzte dazu, wie ein funktionierendes Beschwerdemanagement den Versicherungsschutz ergänzt und im Schadensfall die Abwicklung beschleunigt.
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