Das Betäubungsmittelgesetz wird 2026 durch Anpassungen im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und neue Vorgaben zur elektronischen BtM-Dokumentation ergänzt, was die Verschreibungspraxis für Ärzte in mehreren Punkten verändert. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist seit 2024 kein Betäubungsmittel mehr, doch die Dokumentationspflichten bleiben streng.

Hintergrund

Seit der Cannabis-Teillegalisierung gelten für Medizinal-Cannabis neue Verschreibungsregeln außerhalb des BtMG. Für alle anderen Betäubungsmittel (Opioide, Methylphenidat etc.) wird 2026 die elektronische BtM-Dokumentation als Standard eingeführt. Die bisher geforderten physischen BtM-Bücher werden durch zertifizierte digitale Systeme ersetzt, die in die Praxissoftware integriert sein müssen. Die BtM-Anforderungsscheine für Praxisbedarf werden ebenfalls digitalisiert. Zusätzlich werden die Meldepflichten bei Verlust oder Schwund von Betäubungsmitteln verschärft.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die keine Betäubungsmittel verschreiben und keinen Praxisbedarf führen, sind nicht betroffen. Zahnärzte und Tierärzte unterliegen eigenen Regelungen. In Kliniken erfolgt die BtM-Verwaltung zentral über die Krankenhausapotheke.

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte über die versicherungsrechtlichen Konsequenzen bei BtM-Verstößen und empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf entsprechende Deckung zu prüfen.

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