Eine lückenlose BtM-Dokumentation und regelmäßige Bestandskontrollen sind nach Erfahrung niedergelassener Ärzte der wichtigste Schutz vor Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz. Bereits kleine Dokumentationslücken können bei einer Praxisbegehung zu erheblichen Problemen führen.

Hintergrund

Erfahrene Kollegen empfehlen drei zentrale Maßnahmen: Erstens eine monatliche Bestandskontrolle des BtM-Tresors mit Abgleich gegen die Dokumentation – Differenzen müssen sofort der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zweitens die Schulung des Praxispersonals im korrekten Umgang mit BtM-Rezepten und der Vernichtung abgelaufener Betäubungsmittel. Drittens die Einrichtung eines Vier-Augen-Prinzips bei der Entnahme von BtM-Beständen. Häufiger Fehler: Die Aufbewahrungsfrist für BtM-Dokumentation beträgt drei Jahre – viele Praxen archivieren zu kurz.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich niedrig dosierte Codein-Präparate oder Cannabis auf Normalrezept verschreiben, unterliegen reduzierten Dokumentationspflichten. Bei ausschließlicher Verordnung von Medizinal-Cannabis gelten seit 2024 die Regelungen des MedCanG statt des BtMG.

Ärzteversichert berät Ärzte zur passenden Absicherung bei BtM-bezogenen Haftungsrisiken und empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die auch strafrechtliche Verfahren im ärztlichen Kontext abdeckt.

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