Angestellte Ärzte in Kliniken empfehlen, die betriebliche Altersvorsorge konsequent als Ergänzung zum Versorgungswerk zu nutzen – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % auf die Entgeltumwandlung gewährt. Die steuerliche Ersparnis und der Zinseszinseffekt machen die bAV zu einem der effizientesten Vorsorgebausteine.

Hintergrund

Erfahrene Klinikärzte geben drei zentrale Tipps: Erstens sollte die bAV so früh wie möglich im Berufsleben eingerichtet werden, um den maximalen Zinseszinseffekt zu erzielen. Zweitens lohnt es sich, den Arbeitgeberzuschuss voll auszuschöpfen – bei vielen Tarifverträgen (TV-Ärzte/VKA) ist dieser bereits enthalten. Drittens empfehlen Kollegen, bei der Wahl des Durchführungswegs auf eine fondsgebundene Direktversicherung zu setzen, da klassische Garantieprodukte bei der aktuellen Zinslage wenig Rendite bieten. Wichtig: Die bAV-Auszahlung ist im Ruhestand voll steuerpflichtig und krankenversicherungspflichtig – diesen Effekt sollte man bei der Planung einkalkulieren.

Wann gilt das nicht?

Für niedergelassene Ärzte als Selbstständige steht die bAV nicht zur Verfügung. Hier bieten sich Rürup-Rente, private Rentenversicherung oder Immobilieninvestments als Ergänzung zum Versorgungswerk an.

Ärzteversichert berät angestellte Ärzte zur optimalen Kombination aus Versorgungswerk, bAV und privater Vorsorge – abgestimmt auf die individuelle Karrieresituation.

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