Angestellte Ärzte in Kliniken empfehlen, die betriebliche Altersvorsorge konsequent als Ergänzung zum Versorgungswerk zu nutzen, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 % auf die Entgeltumwandlung gewährt. Die steuerliche Ersparnis und der Zinseszinseffekt machen die bAV zu einem der effizientesten Vorsorgebausteine.

Hintergrund

Erfahrene Klinikärzte geben drei zentrale Tipps: Erstens sollte die bAV so früh wie möglich im Berufsleben eingerichtet werden, um den maximalen Zinseszinseffekt zu erzielen. Zweitens lohnt es sich, den Arbeitgeberzuschuss voll auszuschöpfen, bei vielen Tarifverträgen (TV-Ärzte/VKA) ist dieser bereits enthalten. Drittens empfehlen Kollegen, bei der Wahl des Durchführungswegs auf eine fondsgebundene Direktversicherung zu setzen, da klassische Garantieprodukte bei der aktuellen Zinslage wenig Rendite bieten. Wichtig: Die bAV-Auszahlung ist im Ruhestand voll steuerpflichtig und krankenversicherungspflichtig, diesen Effekt sollte man bei der Planung einkalkulieren.

Wann gilt das nicht?

Für niedergelassene Ärzte als Selbstständige steht die bAV nicht zur Verfügung. Hier bieten sich Rürup-Rente, private Rentenversicherung oder Immobilieninvestments als Ergänzung zum Versorgungswerk an.

Ärzteversichert berät angestellte Ärzte zur optimalen Kombination aus Versorgungswerk, bAV und privater Vorsorge, abgestimmt auf die individuelle Karrieresituation.

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