Die betriebliche Krankenversicherung ist für Arztpraxen ein effektives Instrument zur Mitarbeiterbindung, das als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar ist – sie verursacht aber laufende Kosten und erfordert eine sorgfältige Tarifauswahl. Für Praxen mit Fachkräftemangel überwiegen die Vorteile in der Regel deutlich.
Hintergrund
Die Vorteile: Die bKV ist ein steuerlich begünstigter Sachbezug (bis 60 € monatlich lohnsteuerfrei), steigert die Arbeitgeberattraktivität, reduziert Krankheitsausfälle durch bessere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter und wirkt als Bindungsinstrument gegen Fluktuation. Die Kosten sind als Betriebsausgabe voll absetzbar. Die Nachteile: Monatliche Beiträge von 20–50 € pro Mitarbeiter summieren sich bei größeren Praxen. Eine einmal eingeführte bKV lässt sich nur schwer wieder abschaffen, ohne die Mitarbeitermotivation zu beeinträchtigen. Die Verwaltung erfordert laufende Betreuung, insbesondere bei Personalwechsel.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit hoher Mitarbeiterfluktuation profitieren weniger, da bei jedem Personalwechsel Verwaltungsaufwand entsteht. Für Praxen, die bereits über Tarif bezahlen, kann eine Gehaltserhöhung effektiver sein als eine bKV.
Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, die bKV als Teil eines umfassenden Mitarbeiter-Benefits-Konzepts zu gestalten, und findet den passenden Gruppenvertrag für die Praxis.
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