Die Betriebshaftpflichtversicherung für Arztpraxen wird 2026 von vielen Versicherern um Deckungsbausteine für Cyber-Risiken, Telemedizin-Haftung und erweiterte Umweltschadendeckung ergänzt. Diese Erweiterungen reagieren auf die zunehmende Digitalisierung und neue Haftungsszenarien im Praxisalltag.

Hintergrund

Klassische Betriebshaftpflichtpolicen für Arztpraxen decken Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die im Rahmen des Praxisbetriebs entstehen – etwa wenn ein Patient auf nassem Boden ausrutscht. 2026 bieten mehrere Versicherer erweiterte Module an: Cyber-Deckung für Datenschutzverletzungen bei der elektronischen Patientenakte, Telemedizin-Haftung für Schäden aus Videosprechstunden sowie eine erweiterte Umwelthaftung bei der Entsorgung medizinischer Abfälle. Einige Anbieter integrieren zudem eine Schlüsselverlust-Deckung und Mietsachschäden in die Grundpolice.

Wann gilt das nicht?

Die Betriebshaftpflicht ersetzt nicht die Berufshaftpflicht – Behandlungsfehler sind nur über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Reine Heimarbeitsplätze ohne Patientenkontakt erfordern keine Betriebshaftpflicht.

Ärzteversichert prüft bestehende Betriebshaftpflichtverträge von Arztpraxen auf Deckungslücken und empfiehlt gezielte Erweiterungen, die den aktuellen Risiken der digitalisierten Praxis entsprechen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →