Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Betriebshaftpflichtversicherung mindestens alle zwei Jahre auf Deckungslücken zu überprüfen, insbesondere wenn neue Behandlungsverfahren, Geräte oder digitale Services eingeführt werden. Eine veraltete Police kann im Schadensfall erhebliche Lücken aufweisen.

Hintergrund

Aus der Praxis werden drei häufige Fehler berichtet: Erstens vergessen viele Praxen, die Betriebshaftpflicht bei einer Praxiserweiterung oder dem Einbau neuer Medizintechnik anzupassen. Zweitens fehlt häufig die Deckung für Mietsachschäden, obwohl die meisten Praxen angemietet sind, ein Wasserschaden kann dann teuer werden. Drittens wird die Cyber-Deckung oft als überflüssig angesehen, obwohl bereits ein fehlgeleitetes Fax mit Patientendaten einen meldepflichtigen Datenschutzverstoß darstellt. Erfahrene Kollegen raten, die Deckungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro anzusetzen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich als Angestellte in einer Klinik arbeiten, benötigen keine eigene Betriebshaftpflicht, der Arbeitgeber ist versicherungspflichtig. Bei reinen Gutachterpraxen ohne Patientenverkehr gelten reduzierte Anforderungen.

Ärzteversichert analysiert den individuellen Deckungsbedarf von Arztpraxen und empfiehlt passende Erweiterungsbausteine zur Betriebshaftpflicht, abgestimmt auf Praxistyp und Leistungsspektrum.

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