Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, die Betriebshaftpflichtversicherung mindestens alle zwei Jahre auf Deckungslücken zu überprüfen – insbesondere wenn neue Behandlungsverfahren, Geräte oder digitale Services eingeführt werden. Eine veraltete Police kann im Schadensfall erhebliche Lücken aufweisen.
Hintergrund
Aus der Praxis werden drei häufige Fehler berichtet: Erstens vergessen viele Praxen, die Betriebshaftpflicht bei einer Praxiserweiterung oder dem Einbau neuer Medizintechnik anzupassen. Zweitens fehlt häufig die Deckung für Mietsachschäden, obwohl die meisten Praxen angemietet sind – ein Wasserschaden kann dann teuer werden. Drittens wird die Cyber-Deckung oft als überflüssig angesehen, obwohl bereits ein fehlgeleitetes Fax mit Patientendaten einen meldepflichtigen Datenschutzverstoß darstellt. Erfahrene Kollegen raten, die Deckungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro anzusetzen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich als Angestellte in einer Klinik arbeiten, benötigen keine eigene Betriebshaftpflicht – der Arbeitgeber ist versicherungspflichtig. Bei reinen Gutachterpraxen ohne Patientenverkehr gelten reduzierte Anforderungen.
Ärzteversichert analysiert den individuellen Deckungsbedarf von Arztpraxen und empfiehlt passende Erweiterungsbausteine zur Betriebshaftpflicht – abgestimmt auf Praxistyp und Leistungsspektrum.
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