Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung schließen für Arztpraxen wichtige Deckungslücken bei Cyber-Risiken, Telemedizin und Mietsachschäden, führen aber zu einer Erhöhung der Jahresprämie um 100–400 €. In Anbetracht der potenziellen Schadenshöhe ist die Zusatzinvestition in den meisten Fällen sinnvoll.

Hintergrund

Die Vorteile der gängigen Erweiterungen: Die Cyber-Deckung schützt bei Datenschutzverletzungen und Hackerangriffen auf die Praxis-IT, die Telemedizin-Klausel deckt Haftungsfälle aus Videosprechstunden ab, und die Mietsachschadendeckung übernimmt Kosten bei Beschädigungen der angemieteten Praxisräume. Zusätzliche Bausteine wie Schlüsselverlust, Umwelthaftung und Arbeitsgeräte-Deckung runden den Schutz ab. Die Nachteile: Jede Erweiterung erhöht die Prämie, und nicht jeder Baustein ist für jede Praxis relevant. Zudem können Überschneidungen mit bestehenden Versicherungen (z. B. separate Cyber-Police) entstehen.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne digitale Infrastruktur oder Telemedizin-Angebot benötigen keine entsprechenden Erweiterungen. In Eigentumsimmobilien entfällt die Mietsachschadendeckung. Bei reinen Beratungspraxen ohne invasive Eingriffe ist der Grundschutz oft ausreichend.

Ärzteversichert erstellt für Arztpraxen eine individuelle Deckungsanalyse und empfiehlt nur die Erweiterungen, die tatsächlich benötigt werden – ohne unnötige Zusatzkosten.

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