Eine Betriebsrente für Praxismitarbeiter ist ein effektives Mitarbeiterbindungsinstrument mit steuerlichen Vorteilen für beide Seiten, erfordert aber langfristige finanzielle Verpflichtungen und laufenden Verwaltungsaufwand. Für Arztpraxen im Wettbewerb um qualifizierte MFA ist sie ein zunehmend wichtiger Faktor.

Hintergrund

Die Vorteile für den Praxisinhaber: Betriebsrentenbeiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar, die Geringverdienerförderung senkt die effektiven Kosten um bis zu 30 %, und die Mitarbeiterbindung reduziert teure Neubesetzungen. Für die Mitarbeiter: steuer- und sozialversicherungsfreie Ansparphase, Arbeitgeberzuschuss und zusätzliche Altersvorsorge. Die Nachteile: Der Praxisinhaber haftet für die Zusagen (Subsidiärhaftung), der Verwaltungsaufwand bei Personalwechsel ist beachtlich, und die Portierung von Verträgen bei Arbeitgeberwechsel kann kompliziert sein. In der Auszahlungsphase fallen für Mitarbeiter volle Steuer- und Krankenversicherungsbeiträge an.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr kleinen Praxen mit nur einer Mitarbeiterin können die Verwaltungskosten unverhältnismäßig sein. Für Mitarbeiter nahe der Altersgrenze kann die verbleibende Ansparzeit zu kurz für eine nennenswerte Rente sein.

Ärzteversichert berechnet für Praxisinhaber die optimale Betriebsrenten-Lösung und berücksichtigt dabei Praxisgröße, Mitarbeiterstruktur und steuerliche Fördermöglichkeiten.

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