Mehrere Versicherer bieten 2026 erstmals wieder Betriebsschließungsversicherungen mit Epidemie- bzw. Pandemiedeckung für Arztpraxen an – allerdings mit deutlich höheren Prämien, Sublimits und neuen Ausschlussklauseln als vor der COVID-19-Pandemie. Die Rückkehr der Deckung erfolgt unter strengen Bedingungen.

Hintergrund

Nach der massenhaften Ablehnung von Leistungsansprüchen während der COVID-19-Pandemie hatten die meisten Versicherer Pandemie-Risiken komplett aus den Policen gestrichen. 2026 kehren erste Anbieter mit modifizierten Produkten zurück: Die Deckung wird auf behördlich angeordnete Schließungen begrenzt, Pandemien nach WHO-Definition sind häufig sublimitiert oder mit einem Selbstbehalt von 14–30 Tagen versehen. Die Tagessätze für Arztpraxen liegen bei 200–1.000 € je nach Praxisgröße. Wichtig: Die Entschädigung ist in der Regel auf 30–60 Tage pro Schadensfall begrenzt.

Wann gilt das nicht?

Freiwillige Praxisschließungen ohne behördliche Anordnung sind nicht gedeckt. Umsatzrückgänge durch Patientenrückgang ohne Betriebsschließung fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.

Ärzteversichert vergleicht die neuen Betriebsschließungstarife für Arztpraxen und bewertet, ob die Deckung im Verhältnis zur Prämie sinnvoll ist.

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