Eine Betriebsschließungsversicherung mit Epidemie-Deckung schützt Arztpraxen vor Einnahmeausfällen bei behördlich angeordneter Schließung, ist aber seit der COVID-19-Pandemie deutlich teurer geworden und enthält zahlreiche Leistungsbeschränkungen. Die Entscheidung erfordert eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse.
Hintergrund
Die Vorteile: Absicherung der laufenden Fixkosten (Miete, Personal, Leasing) bei behördlicher Schließung, Schutz vor existenzbedrohenden Einnahmeausfällen und psychologische Sicherheit für den Praxisinhaber. Die Nachteile: Die Prämien sind seit 2020 um 50–200 % gestiegen, die Leistungsdauer ist auf 30–60 Tage begrenzt, und die Deckungsbedingungen enthalten häufig Sublimits für Pandemien. Selbstbehalte von 14–30 Tagen reduzieren den effektiven Schutz erheblich. Zudem ist die Abgrenzung zwischen versicherter Schließung und nicht versichertem Umsatzrückgang oft strittig.
Wann gilt das nicht?
Quarantäne einzelner Mitarbeiter ohne Praxisschließung ist in der Regel nicht gedeckt. Freiwillige Reduzierung des Praxisbetriebs ohne behördliche Anordnung fällt ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.
Ärzteversichert berechnet für Arztpraxen, ob eine Betriebsschließungsversicherung angesichts der Prämienentwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist, und zeigt Alternativen zur Risikoabsicherung auf.
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