Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Arztpraxen wird 2026 um neue Deckungsbausteine für Cyber-bedingte Ausfälle und Schäden an digitaler Infrastruktur erweitert – ein Ausfall der Praxissoftware oder des Telematik-Systems kann nun explizit mitversichert werden. Die klassische Deckung bei Feuer, Leitungswasser und Einbruch bleibt bestehen.
Hintergrund
Die zunehmende Digitalisierung der Arztpraxis schafft neue Unterbrechungsrisiken: Ein Ransomware-Angriff auf die Praxissoftware kann den Betrieb tagelang lahmlegen. Mehrere Versicherer reagieren 2026 mit erweiterten Klauseln, die IT-bedingte Betriebsunterbrechungen in die bestehende Police integrieren oder als Zusatzbaustein anbieten. Die Tagessätze werden flexibler gestaltet – Praxen können zwischen 200 und 2.000 € täglich wählen. Zudem werden die Haftzeiten (Zeitraum zwischen Schadensereignis und Leistungsbeginn) verkürzt.
Wann gilt das nicht?
Geplante Praxisschließungen (Urlaub, Renovierung) sind nicht versichert. Ausfälle durch Personalengpässe ohne Sachschaden fallen ebenfalls nicht unter die Betriebsunterbrechungsversicherung – hierfür ist eine Praxisausfallversicherung relevant.
Ärzteversichert analysiert die Betriebsunterbrechungsrisiken von Arztpraxen und empfiehlt eine passende Kombination aus klassischer und digitaler Deckung.
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