Erfahrene Praxisinhaber empfehlen, den Tagessatz der Betriebsunterbrechungsversicherung an die tatsächlichen monatlichen Fixkosten der Praxis anzupassen – zu niedrige Tagessätze führen im Schadensfall zu einer existenzgefährdenden Unterdeckung. Eine jährliche Überprüfung der Versicherungssumme ist unverzichtbar.
Hintergrund
Aus der Praxis werden drei häufige Fehler berichtet: Erstens setzen viele Praxen den Tagessatz zu niedrig an, weil sie nur die Miete kalkulieren und laufende Personalkosten, Leasingraten und Kreditraten vergessen. Zweitens wird die Haftzeit unterschätzt – bei einem Wasserschaden kann die Sanierung drei bis sechs Monate dauern. Drittens fehlt häufig eine Dokumentation des Praxisinventars, die für die Schadensregulierung entscheidend ist. Erfahrene Kollegen raten zu einem jährlichen Foto-Rundgang durch die Praxis zur Beweissicherung.
Wann gilt das nicht?
Arztpraxen, die in gemieteten Räumen mit umfassender Gebäudeversicherung des Vermieters arbeiten, benötigen keine eigene Deckung für Gebäudeschäden – wohl aber für die eigene Einrichtung und den Umsatzausfall. Mobiliar und Medizintechnik müssen separat versichert werden.
Ärzteversichert berechnet den individuellen Deckungsbedarf für die Betriebsunterbrechungsversicherung und stellt sicher, dass alle Fixkosten im Schadensfall abgedeckt sind.
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