Die Bilanzierung in der Arztpraxis wird 2026 durch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich und verschärfte GoBD-Anforderungen an die digitale Buchführung grundlegend verändert. Arztpraxen müssen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Hintergrund

Ab 2025 müssen Arztpraxen bereits E-Rechnungen empfangen können, ab 2026 wird die Pflicht auf bestimmte Ausgangsrechnungen erweitert. Für bilanzierende Praxen (Umsatz über 600.000 € oder Gewinn über 60.000 €) gelten die vollen handelsrechtlichen Bilanzierungspflichten. Die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Digitalisierung) verlangen eine revisionssichere Archivierung aller buchungsrelevanten Belege. Praxen, die bisher mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auskommen, sollten prüfen, ob die Umsatzgrenzen 2026 überschritten werden.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 € und einem Gewinn unter 60.000 € können weiterhin die einfachere EÜR nutzen. Die E-Rechnungspflicht gilt zunächst nicht für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € und Rechnungen an Privatpatienten.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, steuerliche Veränderungen frühzeitig mit dem Steuerberater zu besprechen und den Versicherungsschutz an die aktuellen Bilanzwerte anzupassen.

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