Die Bilanzierung ermöglicht Arztpraxen eine präzise Darstellung des Praxisvermögens und bietet steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Rückstellungen und Abschreibungsstrategien – ist aber deutlich aufwendiger und teurer als die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Für wachsende Praxen kann der Wechsel zur Bilanzierung strategisch vorteilhaft sein.
Hintergrund
Die Vorteile: Die Bilanz zeigt den tatsächlichen Vermögensstatus der Praxis, ermöglicht steuerliche Rückstellungen (z. B. für Rückbaupflichten, Urlaubsansprüche), verbessert die Kreditwürdigkeit bei Banken und erleichtert die Praxisbewertung bei Verkauf oder Nachfolge. Die Nachteile: Der Buchführungsaufwand steigt erheblich, die Steuerberatungskosten liegen 2.000–5.000 € über der EÜR, und der Übergangsgewinn beim Wechsel zur Bilanzierung muss versteuert werden. Zudem sind die Anforderungen an die digitale Belegarchivierung strenger.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit einem Jahresumsatz unter 600.000 € und Gewinn unter 60.000 € können bei der EÜR bleiben. Für Einzelpraxen mit stabilem Umsatz und ohne Wachstumspläne ist die EÜR in der Regel ausreichend.
Ärzteversichert empfiehlt, bei einem Wechsel zur Bilanzierung die Versicherungssummen an die nun transparent dokumentierten Praxiswerte anzupassen – eine Unterversicherung wird so vermieden.
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