Die Brandschutzanforderungen für Arztpraxen werden 2026 durch aktualisierte Arbeitsstättenrichtlinien und neue Vorgaben der Landesbauordnungen verschärft – insbesondere bei Fluchtwegekonzepten, Brandmeldetechnik und der Prüfung von Feuerlöschern. Praxisinhaber müssen ihre bestehenden Brandschutzkonzepte überprüfen.

Hintergrund

Die wichtigsten Änderungen betreffen drei Bereiche: Erstens werden die Anforderungen an Fluchtwegebeschilderung und Notbeleuchtung in den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A2.3) konkretisiert. Zweitens müssen Feuerlöscher in Arztpraxen ab 2026 alle zwei Jahre durch zertifizierte Fachbetriebe gewartet werden – die bisherige Empfehlung wird zur Pflicht. Drittens verlangen einige Landesbauordnungen für Praxen mit Patientenbetrieb im Obergeschoss ein erweitertes Brandschutzkonzept inklusive zweitem Rettungsweg. Für Praxen mit Operationsräumen gelten zusätzliche Anforderungen an die Brandlastminimierung.

Wann gilt das nicht?

Praxen im Erdgeschoss mit direktem Zugang zum Freien unterliegen reduzierten Anforderungen. Reine Beratungspraxen ohne medizinische Geräte fallen unter die allgemeinen Büro-Brandschutzregeln.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, den Brandschutzstatus mit dem Versicherer abzustimmen – ein mangelhafter Brandschutz kann im Schadensfall zur Leistungskürzung der Gebäude- oder Inhaltsversicherung führen.

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