Erfahrene Praxisinhaber empfehlen mindestens eine jährliche Brandschutzbegehung und eine regelmäßige Unterweisung des gesamten Praxisteams, um im Ernstfall richtig zu reagieren und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Ein dokumentiertes Brandschutzkonzept ist die Grundlage für eine reibungslose Schadensregulierung.
Hintergrund
Aus der Praxis werden drei zentrale Empfehlungen berichtet: Erstens sollte jede Praxis einen Brandschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht und Schulungen organisiert. Zweitens empfehlen Kollegen, die Evakuierungswege regelmäßig mit dem Team zu üben – gerade in Praxen mit eingeschränkt mobilen Patienten. Drittens ist die Dokumentation entscheidend: Wartungsprotokolle der Feuerlöscher, Brandschutzunterweisungen mit Unterschrift und aktuelle Flucht- und Rettungspläne sollten jederzeit griffbereit sein. Häufiger Fehler: Flucht- und Rettungswege, die durch Materiallagern oder abgestellte Geräte blockiert werden.
Wann gilt das nicht?
In reinen Telemedizin-Praxen ohne Patientenverkehr gelten die allgemeinen Brandschutzregeln für Büroräume. Ärzte, die in angemieteten Räumen praktizieren, teilen sich die Brandschutzverantwortung mit dem Vermieter.
Ärzteversichert weist Praxisinhaber darauf hin, dass ein mangelhafter Brandschutz zur Kürzung von Versicherungsleistungen führen kann, und empfiehlt eine regelmäßige Abstimmung mit dem Sachversicherer.
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