Ärzte im Ruhestand sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da die private Krankenversicherung Behandlungskosten außerhalb Europas häufig nur eingeschränkt oder gar nicht übernimmt und ein medizinischer Rücktransport in der Regel nicht gedeckt ist. Gerade bei längeren Reisen im Ruhestand ist diese Absicherung unverzichtbar.

Hintergrund

Die meisten PKV-Tarife erstatten Behandlungskosten im europäischen Ausland für einen begrenzten Zeitraum (meist ein bis drei Monate). Außerhalb Europas oder bei längeren Aufenthalten greifen viele Tarife nicht vollständig. Besonders kritisch: Die Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland können 30.000–100.000 € betragen und sind in der PKV standardmäßig nicht enthalten. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kostet für Senioren ab 65 Jahren ca. 20–60 € jährlich und deckt genau diese Risiken ab.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit einem PKV-Tarif, der weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung und inklusive Rücktransport bietet, benötigen keine zusätzliche Police. Dies ist bei neueren Premium-Tarifen gelegentlich der Fall – eine Prüfung der Bedingungen ist aber empfehlenswert.

Ärzteversichert prüft den bestehenden PKV-Schutz von Ärzten im Ruhestand auf Auslandslücken und empfiehlt bei Bedarf eine ergänzende Reisekrankenversicherung.

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