Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch für Ärzte im Ruhestand unverzichtbar, da sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Alltag schützt – unabhängig vom Berufsstatus. Bereits ein Personenschaden kann zu Forderungen in Millionenhöhe führen.
Hintergrund
Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben fortgeführt werden. Sie deckt Schäden ab, die man Dritten im Alltag zufügt – vom Sturz eines Besuchers auf der eigenen Treppe bis zum unbeabsichtigt verursachten Wasserschaden in der Mietwohnung. Die Deckungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden betragen. Die Prämie liegt für Senioren bei 50–100 € jährlich. Wichtig für Ärzte im Ruhestand: Die Berufshaftpflicht deckt keine Privatschäden, und umgekehrt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über den Ehepartner in einer Familien-Haftpflichtpolice mitversichert sind, benötigen keine eigene Police – die Mitversicherung sollte aber geprüft werden. Nach einer Scheidung oder dem Tod des Ehepartners entfällt dieser Schutz.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte im Ruhestand bei der Überprüfung bestehender Versicherungen und stellt sicher, dass der private Haftpflichtschutz lückenlos bleibt.
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