Ärzte im Ruhestand benötigen in der Regel keine Risikolebensversicherung mehr, da die Kinder erwachsen sind, die Immobilie abbezahlt ist und die Altersversorgung über Versorgungswerk und private Vorsorge gesichert ist. Eine Fortführung lohnt sich nur bei offenen Verbindlichkeiten oder besonderer Versorgungssituation.
Hintergrund
Die Risikolebensversicherung dient primär der Absicherung von Hinterbliebenen gegen den Wegfall des Einkommens. Im Ruhestand entfällt dieses Argument, da das Einkommen bereits durch Renten und Pensionen ersetzt ist. Eine Fortführung kann jedoch sinnvoll sein, wenn noch Immobilienkredite laufen, der Ehepartner keine eigene ausreichende Altersversorgung hat oder Unterhaltspflichten gegenüber einem pflegebedürftigen Angehörigen bestehen. Die Prämien steigen im Alter erheblich – ein Neuabschluss ab 65 Jahren ist sehr teuer und oft nicht wirtschaftlich.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit laufenden Praxiskrediten oder hohen privaten Verbindlichkeiten sollten die Risikolebensversicherung bis zur vollständigen Tilgung aufrechterhalten. Auch bei großen Vermögensunterschieden zwischen Ehepartnern kann eine Fortführung sinnvoll sein.
Ärzteversichert prüft für Ärzte im Ruhestand, ob die bestehende Risikolebensversicherung noch benötigt wird oder ob die Prämie sinnvoller in andere Vorsorgebausteine fließen sollte.
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