Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Ärzte in Teilzeit ebenso unverzichtbar wie für Vollzeitkräfte – sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter aus dem privaten Alltag und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Teilzeitstatus hat keinen Einfluss auf das private Haftungsrisiko.
Hintergrund
Die Privathaftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die man Dritten im Alltag zufügt. Für Ärzte in Teilzeit ist besonders zu beachten: Die Berufshaftpflicht deckt ausschließlich Schäden aus der ärztlichen Tätigkeit, nicht aus dem Privatleben. Wer etwa beim Sport eine andere Person verletzt oder als Radfahrer einen Unfall verursacht, haftet ohne Privathaftpflicht mit dem Privatvermögen. Die empfohlene Deckungssumme beträgt mindestens 10 Millionen Euro, die Prämie liegt bei 50–80 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über den Ehepartner in einer Familien-Haftpflichtpolice mitversichert sind, benötigen keine eigene Police. Bei Trennung oder Scheidung sollte umgehend eine eigene Privathaftpflicht abgeschlossen werden.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte in Teilzeit bei der Auswahl der passenden Privathaftpflichtversicherung und stellt sicher, dass kein Deckungslücken zwischen Berufs- und Privathaftpflicht bestehen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →