Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufs- und Privatrechtsschutz ist für Ärzte in Teilzeit sinnvoll, da Teilzeitbeschäftigte überdurchschnittlich häufig von arbeitsrechtlichen Konflikten betroffen sind – etwa bei Änderungskündigungen, Arbeitszeitstreitigkeiten oder Fragen der Gleichbehandlung. Der Berufsrechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten im Streitfall.

Hintergrund

Ärzte in Teilzeit haben ein erhöhtes Risiko für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen: Streitigkeiten um die Vergütung von Überstunden, die Verteilung von Diensten und die Gleichstellung mit Vollzeitkollegen sind häufig. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Gutachterkosten. Empfehlenswert ist eine Kombination aus Berufsrechtsschutz und privatem Rechtsschutz inklusive Verkehrsrechtsschutz. Die Prämie liegt bei 200–350 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Teilzeit mit verbeamtetem Status genießen besonderen Kündigungsschutz und haben ein geringeres arbeitsrechtliches Risiko. Wer Rechtskosten aus eigenen Mitteln tragen kann, benötigt keine Rechtsschutzversicherung.

Ärzteversichert berät Ärzte in Teilzeit zur passenden Rechtsschutzversicherung und achtet dabei auf die Abdeckung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten und berufsrechtlicher Verfahren.

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