Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Ärzte vor dem Ruhestand unverzichtbar und sollte beim Übergang in den Ruhestand nahtlos weitergeführt werden – sie schützt vor Schadensersatzansprüchen im privaten Alltag mit Deckungssummen bis 50 Millionen Euro. Die Berufshaftpflicht deckt ausschließlich berufliche Schäden ab.
Hintergrund
In der Übergangsphase zum Ruhestand ist eine Bestandsaufnahme aller Versicherungen sinnvoll. Die Privathaftpflicht gehört zu den Policen, die unbedingt beibehalten werden müssen. Besonders relevant: Bei Praxisaufgabe entfällt die Berufshaftpflicht, sodass keine ärztliche Tätigkeit mehr versichert ist. Die Privathaftpflicht sollte auf ausreichende Deckung geprüft werden – empfohlen sind mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Prämie liegt bei 50–100 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die über den Ehepartner mitversichert sind, benötigen keine eigene Police. Eine Überprüfung der Mitversicherung ist aber empfehlenswert, da manche Tarife nur bis zum Renteneintritt gelten.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte beim geordneten Übergang in den Ruhestand und prüft, welche Versicherungen beibehalten, angepasst oder gekündigt werden sollten.
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