Eine Rechtsschutzversicherung ist für Ärzte vor dem Ruhestand besonders wichtig, da in dieser Übergangsphase zahlreiche rechtliche Fragen auftreten – von der Praxisübergabe über Mietvertragsauflösungen bis hin zu Streitigkeiten mit dem Versorgungswerk über die Rentenhöhe. Der Berufsrechtsschutz sollte bis zur vollständigen Abwicklung der Praxisaufgabe bestehen.

Hintergrund

Die Phase vor dem Ruhestand birgt spezifische Rechtsrisiken: Streitigkeiten mit dem Praxisnachfolger über Kaufpreis und Gewährleistung, Konflikte mit dem Vermieter bei vorzeitiger Mietvertragsauflösung, arbeitsrechtliche Fragen bei der Kündigung von Praxismitarbeitern und mögliche Auseinandersetzungen mit dem Versorgungswerk über Rentenansprüche. Eine Rechtsschutzversicherung mit Berufs-, Privat- und Vertragsrechtsschutz deckt diese Szenarien ab.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Angestelltenverhältnis ohne Praxisübergabe haben ein geringeres Risikoprofil. Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann Rechtskosten auch selbst tragen.

Ärzteversichert berät Ärzte vor dem Ruhestand zur bedarfsgerechten Rechtsschutzversicherung und achtet darauf, dass die Nachhaftung aus der ärztlichen Tätigkeit lückenlos abgedeckt bleibt.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →